Kanton Zug

 

Seit 1990 wird der Kanton Zug mit dem natürlichen Energieträger Erdgas versorgt, der primär zum Heizen und zur Warmwassererzeugung eingesetzt wird. Erdgas emittiert bei der Verbrennung 25% weniger CO2 als Heizöl und verursacht als Brennstoff 100-mal weniger Feinstaub als Holz. Der Transport erfolgt umweltschonend durch ein unterirdisches Leitungssystem direkt zum Kunden. Als leitungsgebundene Energie steht Erdgas auf Abruf zur Verfügung.

Mit Erdgas steht Ihnen beim Bau eines neuen Gebäudes wie auch bei der Sanierung ein umweltfreundlicher und kostengünstiger Energieträger zur Verfügung.

In folgenden Gemeinden im Kanton Zug ist die Versorgung mit Erdgas möglich:

  • Stadt Zug
  • Baar (ohne Allenwinden und Walterswil)
  • Cham
  • Hünenberg
  • Risch (Rotkreuz)
  • Steinhausen

  
Kontakt
Telefon 041 748 45 45
Telefax 041 748 47 47
E-Mail


80-/20%-Regel gemäss MuKEn 2008
Die Verordnung zum Energiegesetz (Änderung vom 11. November 2008) schreibt vor, dass bei Neubauten mindestens 20% des zulässigen Wärmebedarfs durch verbesserte Wärmedämmung eingespart oder mit erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen. Diese Ziele können u.a. erreicht werden, indem:

  1. Die Dämmfähigkeit der Gebäudehülle verstärkt wird.
  2. Eine Wärmerückgewinnung mit kontrollierbarer Wohnungslüftung installiert wird.
  3. Die Erdgasheizung mit einer Solaranlage zur Warmwassererzeugung kombiniert wird.
  4. Eine Wärmekraftkopplungsanlage mit einem elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 30% für mindestens 70% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser installiert wird.